Neulich im – ja es war wiedermal so weit – Nachtdienst. Meine Kollegin und ich hatten schon eine recht turbulente Nacht hinter uns. Kurz vor Ende der Schicht unterstützten wir gerade Kollegen, die wegen einer gefährlichen Körperverletzung ca 10 Personen überprüften.
Da sich diese Kunden recht ordentlich in unserer Gegenwart benahmen, konnte ich etwas gelangweilt in der Gegend herum schauen.
Mir fiel eine junge Frau auf. Nicht nur wegen ihrer leichten Bekleidung, sondern auch wegen ihres schwankenden Ganges, mit dem sie auf ein Auto zusteuerte, das verbotswidrig im absoluten Halteverbot geparkt war. Sie hatte etwas Mühe das Gehen und das gleichzeitige Essen einer Portion Pommes zu koordinieren. Ihr Ziel war aber klar: Das Auto. Selbst unsere Kundschaft bemerkte nur kurz: „Darf man in dem Zustand noch fahren?“. Ich vermute, dass den Jungs zunächst das viele, zugegebenermaßen attraktive, Bein aufgefallen war, dass Madame zeigte.
Am Fahrzeug angekommen stellte die Suche nach dem Schlüssel mit ihrem Imbiss in der Hand die Frau vor eine neue Herausforderung. Die Kartoffelschnipsel wanderten von einer Hand in die andere und wieder zurück, während die jeweils andere Hand ihre Taschen nach dem Schlüssel durchsuchte.
Irgendwann blickte sie in meine Richtung und stutzte. Ich waren wohl endlich die vier Polizeibeamten und die beiden Streifenwagen, wovon einer ein Bulli war, bemerkt. Einige Momente versuchte ihr benebelter Geist wohl, unsere Anwesenheit mit ihrem Vorhaben in Einklang zu bringen. Um ihr dabei behilflich zu sein, rief ich ihr zu: „Das ist keine gute Idee!“. Sie entgegnete nur: „Ich will nicht mehr fahren.“.
Inzwischen hatte sie ihren Schlüssel aus einer Tasche geangelt, schloss den Wagen auf und öffnete die Tür. Da sie jetzt wohl beide Hände brauchte, warf sie die Verpackung ihrer Pommes einfach auf die Straße. „Auch das ist keine gute Idee!“, rief ich herüber. Sie glotzte mich kurz an, bis sie kapierte, was ich meinte. Die junge Frau hob den Müll auf, zerknüllte ihn und warf ihn stumpf in ihr Auto. Dann suchte sie etwas im Fahrzeug, fand es wohl und warf die Autotür wieder zu. Sie drehte sich um und schwankte wieder in die Richtung, aus der sie gekommen war.
Ich war beruhigt und wandte mich wieder unserer Kundschaft zu. Als ich mich das nächste Mal umschaute, sah ich gerade noch, wie die Betrunkene die Fahrzeugtür von innen zuzog und den Motor startete. Sofort setzten meine Kollegin und ich uns in Bewegung und liefen auf den nun rückwärts fahrenden Wagen zu. Alles Winken und Rufen brachten Madame aber nicht zum Anhalten. Erst als meine Kollegin mit der Flachen Hand auf die Motorhaube schlug, sah die Frau sich bewogen zu bremsen.
Nachdem meine Kollegin Madame aus dem Auto komplimentiert hatte, zeigte sich diese sehr erstaunt: „Ich wollte doch nur in die Einfahrt da fahren!“. Unser Einwand, dass man auch dies betrunken nicht dürfe, ließ sie geflissentlich kalt. „Ich mache das immer so. Ich parke den Wagen auf dem Parkplatz da und hole ihn am nächsten Tag ab.“. Der freiwillige Alkotest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Definitiv zu viel um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern. Ihre Sorge galt allerdings ihrem Auto und nicht ihrem Führerschein. „Fahren sie mein Auto jetzt auf den Parkplatz?“, fragte sie mich mit großen Augen. „Nein natürlich nicht, denn ich will nicht für mögliche Schäden aufkommen müssen. Wenn sie ihr Auto gleich hätten stehen lassen, stünde es jetzt nicht so unmöglich auf der Straße.“, antwortete ich ihr. Ein Passant, der mit seinem Fahrrad neben der Szenerie gestanden hatte, sah mich an und sagte: „Wie kann man denn so doof sein? Dabei haben sie sie doch noch gewarnt.“.
Als wir mit Madame rätselten, wie denn nun ihr Auto von der Fahrbahn käme, sah der Passant seine Chance gekommen, in Kontakt mit unserer Probandin zu kommen: „Brauchst du jemanden, der dein Auto einparkt?“, wandte er sich an die attraktive junge Frau. Diese zeigte sich so interessiert, wie ihr Zustand es zuließ. Der Ritter bat uns, auch einen Alkotest durchführen zu dürfen, damit ihm nicht das Gleiche wie Madame blühte. Er habe schließlich vor drei Stunden ein Bier getrunken. Der Test ergab 0,0 Promille, sodass er als Einparker infrage kam. Also zogen wir mit Madame und ihm los auf den Parkplatz, um uns nach einer freien Parkbox umzusehen. Unterwegs wollte der Passant wohl seinen Kontakt zu Madame intensivieren und sagte: „Ich heiße übrigens Ingo. Und wie heißt du?“. Madame gab nur kurz angebunden zurück: „Das ist mir im Moment scheiß egal!“. Undank ist halt der Welt Lohn!
Die junge Frau sagte noch zu meiner Kollegin: „Ich werde trotz Alkoholverbot trotzdem fahren!“. Ich denke sie meinte das Fahrverbot, dass wir ihr als Minimum an Strafe in Aussicht gestellt hatten. Meine Kollegin erwiderte nur: „Dann werde ich das auch genauso in die Anzeige schreiben!“.
Einen Gefallen hat sich Madame mit dieser Aussage sicher nicht getan. Außerdem erwartet sie wohl eher ein Führerscheinentzug als nur ein Fahrverbot. Mal schauen, ob ihr das dann auch so egal ist.
„Das ist mir im Moment scheißegal“. Ob die Eltern von Madame wissen, was sie ihrer Tochter mit diesem Namen angetan haben?… 😉
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Ich weiß nicht was an solch dummen Mensch neu ist… Wir hatten genau so ein bumsdummes Huhn…. Die war allerdings noch bekifft, hatte etwas „Gras“ dabei und fuhr zu schnell… ALSO: Jackpot 😀 Manche lernen es (oder wollen es zumindest nicht) nie.
Dennoch schöne Geschichte aus dem Alltag 😉
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Ich habe gerade gelernt, dass man das Verhalten der Dame zwar für dumm halten kann, wo ich auch ganz beim Vorposter Chris bin, aber „bumsdummes Huhn“ ist eine beleidigende Bezeichnung, für die man im Zweifelsfall belangt werden kann. Ich habe diese Bemerkung aber übersehen… wohl wegen der überschwenglichen Freude über diese kognitive Minderleistung, die sich hoffentlich in entsprechender Strafe auszahlen wird.
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Ich weiß ja nicht weshalb du dich jetzt so künstlich aufregst. Das „bums“ war in diesem Fall nicht sexistisch und…ja ich gebe es zu… von J.B.Kerner übernommen. Das „dumme Huhn“ ok, das kam von mir…aber da ich niemand persönlich angesprochen habe, kann deine Betrachtungsweise des §185 StGb, auf den du evtl. abspielt, von mir nicht geteilt werden.
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